Ab 1. Januar 2012 brauchen alle Fahrzeuge zur Einfahrt in die Frankfurter Umweltzone eine grüne Plakette. Die Umweltzone wurde im Oktober 2008 eingerichtet. Ziel ist die Verringerung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidkonzentration zur Einhaltung der Grenzwerte.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage der 3. Stufe der Umweltzone ist die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main, der vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV) in Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt am Main aufgestellt worden ist. Der Luftreinhalteplan ist am 14.11.2011 in Kraft getreten.
Umweltzone
Die Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des "Autobahnrings". Im Westen wird sie begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661. Wer ohne Plakette oder gültige Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone kontrolliert wird, muss mit vierzig Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ob ein Fahrzeug eine Plakette bekommt oder nicht, kann auf folgender Internetseite geprüft werden:
www.kues.de
Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen, zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben und erhältlich.
TÜV Hessen
DEKRA
Kfz-Zulassungsbehörden
Ausnahmen von der Zufahrtsbeschränkung in die Umweltzone sind bundesweit geregelt in der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) oder können individuell beim Straßenverkehrsamt beantragt werden.
Weitere Informationen
www.umweltzone.frankfurt.de
Ausnahmegenehmigungen
Straßenverkehrsamt
Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69/212 40582 (Hotline)
Fax +49 (0) 69/212 71394
E-Mail ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de
Internet www.frankfurt.de